§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen
DIALOG INTERNATIONAL – Fördergemeinschaft für demokratische Friedens-Entwicklung.
Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist im Vereinsregister eingetragen unter VR-7457.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Verein DIALOG INTERNATONAL ist die Förderung aller Bestrebungen, die der Verständigung zwischen den Völkern, der Förderung der Menschenwürde, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und dem friedlichen Miteinander dienen.
Der Verein DIALOG INTERNATIONAL – Fördergemeinschaft für demokratische Friedens-Entwicklung bekennt sich zu den allgemeinen Menschenrechten und soll insbesondere den Dialog zwischen Afrikanern und Europäern bzw. Kongolesen und Deutschen pflegen.
Der Verein DIALOG INTERNATIONAL strebt die Annäherung, Versöhnung und fortschreitende Festigung gegenseitigen Vertrauens zwischen Staaten und Völkern an, weil der Verein darin die Vorbedingung für das friedliche Zusammenleben erblickt.
Der Verein fördert die Friedens- und Konfliktforschung, einschließlich zeitgenössischer und juristischer Problemstellungen und die Ziele des Internationalen Friedensbüros in Genf.
Der Verein fördert die Entwicklungshilfe in Kongo/Kinshasa, Volks- und Berufsbidlung und studentische Begegnungen, in Kongo/Kinshasa und Deutschland.
§ 3 Gemeinnützigkeit des Vereins DIALOG INTERNATIONAL
Die Zielsetzung des Vereins ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig: Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Tätigkeiten des Vereins DIALOG INTERNATIONAL
Der Verein kann sich aller zur Erreichung seiner Ziele geeigneter Mittel bedienen.
Dazu zählen insbesondere:
- Öffentliche Vorträge, Versammlungen, Seminare, Tagungen und sonstige Veranstaltungen für die interessierte Bevölkerung und die studierende Jugend.
- Sammlung, wissenschaftliche Auswertung, Übersetzung und Dokumentation von Informationen und Literatur zur Friedens- Konflikt- und Afrikaforschung. Herausgabe und Verbreitung der Zeitschrift DER PAZIFIST – Hefte für Völkerrecht und Arbeit für den Frieden – als Forum für diese Aufgaben und zur Förderung der internationalen Gesinnung. Über diese Zeitschrift ist der Verein Mitglied des Internationalen Friedensbüros, Genf. Der Verein bemüht sich, eine Unterstützung und Förderung der Arbeit des Internationalen Friedensbüros im deutschsprachigen Raum und in Kongo/Kinshasa zu organisieren.
- Gründung und Unterstützung eines kongolesischen Zweiges von DIALOG INTERNATIONAL.
- Projekte der Entwicklungshilfe in Kongo/Kinshasa, zum Beispiel:
- Einführung des Sonnenkochers und anderer angepaßter Technologien, Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, Volks- und Berufsbildung durch Abendkurse, Ausbildungsstätten für berufliche Fertigkeiten und Angelegenheiten des täglichen Lebens, Gesundheitshilfen, Förderung von Frauen- und Altenprojekten. Damit auch Unterstützung notleidender Menschen mit dem Ziel ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit. Hilfe für Flüchtlinge/Vertriebene und für Opfer von Krieg und Terror im Kongo.
- Unterstützung und Solidarität für in Deutschland lebende Kongolesen.
§ 5 Finanzierung
Die benötigten Geldbeträge werden aufgebracht durch:
- Mitgliedsbeiträge
- Spenden
- Einnahmen aus Veranstaltungen und dem Vertrieb von Druckschriften
- Zuwendungen und Zuschüsse
§ 6 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein.
Der Beitritt der Mitglieder erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand und bedarf dessen Zustimmung. Die Mitgliedschaft endet durch schriftlichen Austritt, Tod (bei natürlichen Personen) oder Ausschluß. Ausgeschlossen werden kann, wer gegen die Ziele und Grundsätze des Vereins verstößt oder seine Beitragszahlung vernachlässigt. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann das Mitglied die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragen. Diese entscheidet über den Ausschluß mit einfacher Mehrheit.
§ 7 Mitgliedsbeiträge
Von jedem Mitglied wird ein Beitrag erhoben, über dessen Höhe die Mitgliederversammlung beschließt.
§ 8 Beendigung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Friedens- und Konfliktforschung sowie Entwicklungshilfe in Kongo/Kinshasa.
§ 9 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand.
§ 10 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, einem weiteren Vorstandsmitglied, dem/der Kassierer(in) und dem/der Schriftführer(in). Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich, jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein.
§ 11 Mitgliederversammlung
Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt, wenn das Interesse des Vereins dies notwendig macht, sowie wenn 25 % der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. Der/Die erste Vorsitzende, im Verhinderungsfall ein anderes Vorstandsmitglied, beruft die Mitgliederversammlung schriftlich in einer Frist von 28 Tagen unter Angabe der Tagesordnung ein. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und vom/von der Versammlungsleiter(in) und dem/der Protokollführer(in) zu unterzeichnen.
§ 12 Weitere Bestimmungen
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über das Vereinsrecht.
Diese Satzung wurde (in Köln) am 30.Januar 1992 errichtet.
Änderung der Satzung (in Köln) am 11. Juni 1994 und am 8. September 2001